Debatte
Ist die Aufregung über die Meldepflicht beim Wehrdienstgesetz gerechtfertigt?
Eine Passage im neuen Wehrdienstgesetz sorgt in diesen Tagen für hitzige Diskussionen. Denn dadurch ist der Eindruck entstanden, dass Männer zwischen 17 und 45 eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen, wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen. Zuerst hatte die FRANKFURTER RUNDSCHAU darüber berichtet.
Die Regelung blieb monatelang unbeachtet. Auf Nachfragen zeigte sich die Bundeswehr selbst weitestgehend überrascht. Als Reaktion hieß es, es werde noch in dieser Woche eine generelle Ausnahme eingeführt. Bundesverteidigungsminister
So sei der neue Wehrdienst freiwillig, und es werde auch niemand gegen seinen Willen eingezogen. Vor diesem Hintergrund hat die umstrittene Stelle im Wehrdienstgesetz vorerst keine praktischen Folgen. Dennoch haben sich viele Medien in teils emotionalen Meinungsbeiträgen mit der umstrittenen Regelung befasst. Aber ist die Aufregung über die Meldepflicht beim Wehrdienstgesetz wirklich gerechtfertigt?
Die wichtigsten Perspektiven
Hintergrund
Pro
Contra
VORWÄRTS
Christian Rath
NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG (NOZ)
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DIE ZEIT