Debatte

„Radikalenerlass“ in Rheinland-Pfalz

Sollte man AfD-Mitglieder vom Staatsdienst fernhalten?

Debatte - 15.07.2025 | 4 Perspektiven

Die Meldung hat Schlagzeilen gemacht: In Rheinland-Pfalz sollen AfD-Mitglieder nicht mehr in den Staatsdienst aufgenommen werden. Das hat Innenminister Michael Ebling (SPD) unlängst mitgeteilt. Die neue Regelung sollte den Berichten zufolge unter anderem für Polizeibeamte und Lehrkräfte gelten. Mittlerweile heißt es aus Rheinland-Pfalz, dass nach wie vor jeder Fall einzeln geprüft werde.

Vom Tisch ist die Diskussion jedoch nicht. Hintergrund ist nämlich die politische Ausrichtung der Partei. Einzelne AfD-Landesverbände gelten bereits als gesichert rechtsextrem; der Bundesverfassungsschutz hatte auch die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Wegen der juristischen Auseinandersetzung liegt diese Beurteilung aktuell aber auf Eis. Staatsdiener müssen hingegen besondere Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen sich unter anderem jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen, in der Öffentlichkeit neutral verhalten und sie dürfen kein Mitglied in verbotenen Organisationen sein.

Einen ähnlichen Erlass hatte es in den 1970er-Jahren schon einmal gegeben. Der sogenannte „Radikalenerlass“ hatte zum Ziel, die Beschäftigung sogenannter Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst zu verhindern. Aus der Bundespolitik gab es bereits Rückendeckung für die Idee, so etwas heutzutage auch auf AfD-Mitglieder anzuwenden, etwa in Bundesbehörden. So stellt sich die Frage: Sollte man AfD-Mitglieder vom Staatsdienst fernhalten?

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit der Information aktualisiert, dass AfD-Mitglieder nun wohl doch nicht pauschal vom Staatsdienst in Rheinland-Pfalz ausgeschlossen werden, sondern weiterhin die Einzelfallprüfung gilt.

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