Perspektive
zur Debatte vom 14. Juli 2025Haben Union und SPD mit der gescheiterten Richterwahl das Bundesverfassungsgericht beschädigt?
Beschädigt sind höchstens die Parteien – aber nicht das Bundesverfassungsgericht
Die Perspektive in 30 Sekunden
Für
Die Kritik vieler Unions-Abgeordneter an Frauke Brosius-Gersdorf lässt Rath befürchten, dass die Politiker:innen den Mechanismus der Verfassungsrichterwahlen nicht verstanden haben. „Wenn sie erklären, dass Brosius-Gersdorf für sie nicht wählbar ist, weil sie unvereinbare Positionen vertritt, dann verkennen sie, dass Brosius-Gersdorf kein Unions-Vorschlag ist und auch kein Koalitions-Vorschlag, sondern ein Vorschlag der SPD“, schreibt er.
Wenn die SPD eine sozialdemokratisch geprägte Richter:in vorschlage, sei das keine unzulässige Politisierung des Gerichts, sondern Ausdruck des gewollten Pluralismus. Richter:innen sollen demnach nicht neutral sein, sondern das Gericht politisch ausgewogen besetzen. „Das Bundesverfassungsgericht soll kein technokratisches Gericht von grauen Fachleuten sein, sondern ein politisches Gericht, das in der Lage ist, vielfältige Perspektiven zu berücksichtigen und abzuwägen. Die SPD hat, soweit ersichtlich, noch nie einen Unions-Kandidaten aus inhaltlichen Gründen abgelehnt“, erklärt Rath.
Anmerkung der Redaktion
LEGAL TRIBUNE ONLINE (LTO) ist ein Onlinemagazin mit Sitz in Hürth, das Aktuelles aus Recht und Justiz publiziert und diskutiert. Herausgegeben wird das Magazin vom Wolters Kluwer Deutschland Verlag. Die rechtlichen Themen umfassen die Kategorien „Aktuelles“, „Kanzleien und Unternehmen“, „Anwaltsberuf“ und „Justiz“. Das redaktionelle Angebot umfasst aktuelle Nachrichten, Hintergrundartikel und Analysen von juristischen Fachautoren, Servicethemen für juristische Berufe, ein rechtliches Feuilleton und eine werktägliche Presseschau zu Rechtsthemen. Die Seite ist seit dem 26.04.2010 online. Bis 2017 lag LTO mit 900.000 Seitenaufrufen pro Monat auf Platz 13 der Onlineangebote aller Mitgliedsverlage des Vereins Deutsche Fachpresse. 2011 zeichnete der Verein der deutschen Fachpresse LEGAL TRIBUNE ONLINE als „Fachmedium des Jahres“ in den Kategorien „Recht/Wirtschaft/
LEGAL TRIBUNE ONLINE (LTO)
Christian Rath