Perspektive

zur Debatte vom 14. Juli 2025
Haben Union und SPD mit der gescheiterten Richterwahl das Bundesverfassungsgericht beschädigt?
Contra

Beschädigt sind höchstens die Parteien – aber nicht das Bundesverfassungsgericht

Die Perspektive in 30 Sekunden

Für sind von der vertagten Richter:innenwahl höchstens die Parteien beschädigt worden – und vor allem die Union. Laut dem Leiter der Presseschau des Onlinemagazins für juristische Themen LEGAL TRIBUNE ONLINE hat das oberste deutsche Gericht schon größere Krisen gesehen und ist auch trotz des Streites im Bundestag nach wie vor intakt.

Die Kritik vieler Unions-Abgeordneter an Frauke Brosius-Gersdorf lässt Rath befürchten, dass die Politiker:innen den Mechanismus der Verfassungsrichterwahlen nicht verstanden haben. „Wenn sie erklären, dass Brosius-Gersdorf für sie nicht wählbar ist, weil sie unvereinbare Positionen vertritt, dann verkennen sie, dass Brosius-Gersdorf kein Unions-Vorschlag ist und auch kein Koalitions-Vorschlag, sondern ein Vorschlag der SPD“, schreibt er.

Wenn die SPD eine sozialdemokratisch geprägte Richter:in vorschlage, sei das keine unzulässige Politisierung des Gerichts, sondern Ausdruck des gewollten Pluralismus. Richter:innen sollen demnach nicht neutral sein, sondern das Gericht politisch ausgewogen besetzen. „Das Bundesverfassungsgericht soll kein technokratisches Gericht von grauen Fachleuten sein, sondern ein politisches Gericht, das in der Lage ist, vielfältige Perspektiven zu berücksichtigen und abzuwägen. Die SPD hat, soweit ersichtlich, noch nie einen Unions-Kandidaten aus inhaltlichen Gründen abgelehnt“, erklärt Rath.

Anmerkung der Redaktion

ist promovierter Jurist und rechtspolitischer Korrespondent bei der TAZ und dem SPD-Magazin VORWÄRTS, sowie der Leiter der Presseschau des Blogs für juristische Themen LEGAL ONLINE TRIBUTE. Zudem schreibt er für diverse Medien über die Arbeit der obersten Bundesgerichte sowie der europäischen Gerichte. Von 2012 bis 2021 war er stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg. Seit 1996 ist Rath Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe, im Jahr 2016 wurde er in den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft gewählt. 2008 wurde er mit dem Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins ausgezeichnet. Außerdem ist er Autor des Buchs „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts” (2013). Rath hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin und in Freiburg im Breisgau absolviert.

LEGAL TRIBUNE ONLINE (LTO) ist ein Onlinemagazin mit Sitz in Hürth, das Aktuelles aus Recht und Justiz publiziert und diskutiert. Herausgegeben wird das Magazin vom Wolters Kluwer Deutschland Verlag. Die rechtlichen Themen umfassen die Kategorien „Aktuelles“, „Kanzleien und Unternehmen“, „Anwaltsberuf“ und „Justiz“. Das redaktionelle Angebot umfasst aktuelle Nachrichten, Hintergrundartikel und Analysen von juristischen Fachautoren, Servicethemen für juristische Berufe, ein rechtliches Feuilleton und eine werktägliche Presseschau zu Rechtsthemen. Die Seite ist seit dem 26.04.2010 online. Bis 2017 lag LTO mit 900.000 Seitenaufrufen pro Monat auf Platz 13 der Onlineangebote aller Mitgliedsverlage des Vereins Deutsche Fachpresse. 2011 zeichnete der Verein der deutschen Fachpresse LEGAL TRIBUNE ONLINE als „Fachmedium des Jahres“ in den Kategorien „Recht/Wirtschaft/Steuern“ und „Beste Neugründung“ aus. 2020 lag die Reichweite bei zwei Millionen Besuchen pro Monat.

Originalartikel
Verfassungsrichterwahlen vertagt Kein irre­pa­ra­bler Schaden
LEGAL TRIBUNE ONLINE (LTO)Christian Rath
11.07.2025 · 3 Minuten · Deutsch
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