Perspektive
zur Debatte vom 09. April 2026
Sollten die Strafen für Schwarzfahren geringer ausfallen? Pro
Das wäre verhältnismäßig und würde Kosten sparen
Die Perspektive in 30 Sekunden
Olaf Dilling unterstützt den Reformvorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Der Rechtsanwalt verweist im Anwaltsblog RECHT ENERGISCH darauf, dass Deutschland mit der Kriminalisierung eine Sonderrolle einnimmt. Andere Länder setzen stattdessen auf technische Lösungen wie physische Barrieren und elektronische Ticketsysteme.
Dilling führt zwei Argumente gegen das Gesetz an. Erstens sei die Ersatzfreiheitsstrafe unverhältnismäßig. Das Strafrecht dürfe nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Da die Haft laut dem Anwalt oft Menschen in sozialen Notlagen trifft, verfehle sie zudem jede abschreckende Wirkung. Zweitens sei das System volkswirtschaftlich ineffizient: Anstatt jährlich dreistellige Millionenbeträge für die Strafverfolgung und Gefängnisaufenthalte auszugeben, wäre dieses Geld laut Dilling in Sicherheitspersonal, Sauberkeit oder moderne Schrankensysteme besser investiert.
Trotz dieser Argumente scheint die Reform am Widerstand der CDU zu scheitern, die eine Preissteigerung für zahlende Fahrgäste befürchtet. Dilling hält diese Sorge für unbegründet, da die hohen Kosten des Strafvollzugs dessen Nutzen bei Weitem übersteigen. Er plädiert dafür, den ÖPNV zu modernisieren und die Verkehrsbetriebe stärker in die Pflicht zu nehmen, statt auf veraltete harte Strafen zu setzen.
Anmerkung der Redaktion
Olaf Dilling ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei „RE Rechtsanwälte“ und spezialisiert auf Umweltrechtsthemen. Zuvor war er unter anderem am Umweltforschungszentrum (UFZ) Leipzig, wo er zu Stickstoffemissionen geforscht hat. Er hat an der Universität Oldenburg sowie der Universität Bremen gelehrt und außerdem die Regierungen in Georgien und Mazedonien beraten.
RECHT ENERGISCH ist das Blog der Anwaltskanzlei „RE Rechtsanwälte“, die aus Berlin bundesweit Klient:innen zu Rechtsfragen rund um die Themen Energie, Umwelt und Infrastruktur berät. Die Kanzlei legt dabei den Fokus auf „das Spannungsfeld zwischen der öffentlichen Hand und privaten Akteuren“. Geht es um Energierecht, zählen vor allem Stadtwerke, Stromversorger, die Wärmewirtschaft, energieintensive Unternehmen und die Immobilienwirtschaft zu den Kund:innen. Bei Umwelt- und Infrastrukturthemen vor allem Verbände, Investoren und Institutionen des öffentlichen Sektors.
Originalartikel
Ersatzhaft für Schwarzfahren: Verhältnismäßig und volkswirtschaftlich sinnvoll?
RECHT ENERGISCH
Olaf Dilling 07.04.2026 ·
2 Minuten ·
Deutsch
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