Perspektive
zur Debatte vom 08. April 2026
Ist die Aufregung über die Meldepflicht beim Wehrdienstgesetz gerechtfertigt? Hintergrund
Genehmigung für Auslandsreisen: Das steckt hinter der Aufregung
Die Perspektive in 30 Sekunden
Der Jurist und Journalist Christian Rath ordnet im VORWÄRTS, dem Parteimagazin der SPD, die umstrittene neue Regelung im Wehrpflichtgesetz ein. Demnach müssen Männer bis zum 45. Lebensjahr eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland reisen wollen. Die Vorschrift gilt seit dem 1. Januar wieder – auch ohne Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Die Regelung betrifft Rath zufolge viele Alltagssituationen: Schon ein Auslandssemester, ein Sabbatical oder ein längerer Arbeitsaufenthalt lösen demnach die Genehmigungspflicht aus. Gleichzeitig sei die Vorschrift bislang kaum bekannt gewesen und habe in der politischen Debatte über eine neue Wehrpflicht keine Rolle gespielt.
Rath erklärt, die Regelung sei nicht neu. Sie stehe seit Jahrzehnten im Gesetz, sei aber seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 praktisch außer Kraft. Nun gelte sie wieder im Alltag. Gleichzeitig sehe das Gesetz aber vor, dass eine Genehmigung erteilt werden muss, solange keine Einberufung zum Wehrdienst ansteht. Da die Wehrpflicht weiterhin ausgesetzt ist, habe die Vorschrift derzeit also kaum praktische Folgen.
Unklar sei jedoch, wie die Regelung konkret umgesetzt werde. Das Verteidigungsministerium will laut VORWÄRTS klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Sanktionen bei Verstößen gebe es nicht. Offen bleibt Rath zufolge, ob Reisende die Genehmigung dennoch beantragen müssen, damit der Staat im Ernstfall weiß, wer sich im Ausland aufhält.
Anmerkung der Redaktion
Christian Rath ist promovierter Jurist und rechtspolitischer Korrespondent bei der TAZ und dem SPD-Magazin VORWÄRTS, sowie der Leiter der Presseschau des Blogs für juristische Themen LEGAL ONLINE TRIBUTE. Zudem schreibt er für diverse Medien über die Arbeit der obersten Bundesgerichte sowie der europäischen Gerichte. Von 2012 bis 2021 war er stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg. Seit 1996 ist Rath Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe, im Jahr 2016 wurde er in den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft gewählt. 2008 wurde er mit dem Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins ausgezeichnet. Außerdem ist er Autor des Buchs „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts” (2013). Rath hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin und in Freiburg im Breisgau absolviert.
VORWÄRTS ist die 1876 gegründete Parteizeitung der SPD. Gründer und erste Chefredakteure waren Wilhelm Liebknecht und Wilhelm Hasenclever. Die Zeitung ist bis 1933 erschienen, musste dann ins Exil und wurde erst 1949 neugegründet. Als Mitgliedermagazin der Partei hatte VORWÄRTS besonders in den 90er Jahren eine hohe Auflage. Seither ist die Anzahl deutlich gesunken. Die VORWÄRTS erscheint derzeit gedruckt sechsmal im Jahr. Laut eigenen Angaben betrug die Gesamtauflage der gedruckten Zeitung im Jahr 2024 336.687 Exemplare. Die Angaben sind allerdings nicht durch die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern bestätigt. Im Juni 2023 hat es laut similarweb rund 105.800 Besuche auf das Online-Nachrichtenportal VORWAERTS.DE gegeben.
Originalartikel
Längere Reisen nur mit Genehmigung der Bundeswehr? Darum geht es
VORWÄRTS
Christian Rath 07.04.2026 ·
3 Minuten ·
Deutsch
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