Perspektive
zur Debatte vom 08. April 2026Ist die Aufregung über die Meldepflicht beim Wehrdienstgesetz gerechtfertigt?
Genehmigung für Auslandsreisen: Das steckt hinter der Aufregung
Die Perspektive in 30 Sekunden
Das Gesetz sagt: Männer dürfen nicht länger als 3 Monate ins Ausland reisen. Sie brauchen dafür eine Erlaubnis von der Bundeswehr. Die Männer dürfen höchstens 45 Jahre alt sein.
Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar wieder. Es gibt keinen Spannungsfall oder Verteidigungsfall.
Rath sagt: Die Regel gilt für viele Situationen im Alltag. Zum Beispiel:
- ein Auslandssemester
- ein Sabbatical
- eine lange Arbeit im Ausland.
Dann braucht man eine Erlaubnis. Die Regel ist neu. Die Regel ist noch nicht bekannt. Und die Regel war kein Thema in der Politik. Es ging um eine neue
Rath sagt: Die Regel gibt es schon lange. Die Regel steht seit vielen Jahren im Gesetz. Aber seit 2011 gibt es keine Wehrpflicht mehr. Deshalb hat man die Regel nicht mehr benutzt. Jetzt gibt es die Regel wieder im Alltag. Aber es gibt keine Wehrpflicht. Das heißt: Die Männer müssen nicht zum Wehrdienst gehen. Deshalb ist die Regel im Moment nicht wichtig.
Aber wie macht man das genau? Das ist noch nicht klar. Die Zeitung VORWÄRTS sagt: Das Verteidigungsministerium will klar machen: Der Wehrdienst ist freiwillig. Dann darf man ins Ausland reisen. Man muss keinen Antrag machen. Aber vielleicht macht man den Antrag trotzdem. Dann weiß der Staat: Wer ist im Ausland? Und wer ist in Deutschland?
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Anmerkung der Redaktion
Zum Beispiel:
- bei der TAZ
- beim SPD-Magazin
VORWÄRTS .
Er schreibt über Recht und Politik. Und er ist der Chef von einem Blog über Recht. Der Blog heißt: LEGAL ONLINE TRIBUTE. Christian Rath schreibt für verschiedene Zeitungen. Er schreibt über die Arbeit von den obersten Gerichten in Deutschland und Europa. Von 2012 bis 2021 war Christian Rath stellvertretendes Mitglied vom Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg. Das heißt: Er hat dort mitgearbeitet. Seit 1996 ist Christian Rath Mitglied von der Justizpressekonferenz Karlsruhe. Das ist eine Arbeitsgruppe für Journalisten und Journalistinnen. Die Journalisten und Journalistinnen schreiben über Gerichte und Recht.
2016 wurde Christian Rath in den Vorstand von der Arbeitsgruppe gewählt.
2008 hat Christian Rath einen Preis bekommen.
Der Preis heißt: Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins. Christian Rath hat ein Buch geschrieben. Das Buch heißt: Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts. Das Buch ist aus dem Jahr 2013. Christian Rath hat an 2 Universitäten studiert:
- an der FU Berlin
- in Freiburg im Breisgau.
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Die SPD ist eine
VORWAERTS.DE
Im Juni 2023 waren 105.800 Menschen auf der Internetseite.
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VORWÄRTS
Christian Rath