Perspektive

zur Debatte vom 08. April 2026
Ist die Aufregung über die Meldepflicht beim Wehrdienstgesetz gerechtfertigt?
Hintergrund

Genehmigung für Auslandsreisen: Das steckt hinter der Aufregung

Die Perspektive in 30 Sekunden

ist Jurist und Journalist. Er schreibt für die Zeitung VORWÄRTS. Die Zeitung ist von der SPD. Christian Rath schreibt über ein Gesetz. Das Gesetz heißt: Wehrpflichtgesetz. Das Gesetz ist neu. Viele Menschen finden das Gesetz nicht gut.

Das Gesetz sagt: Männer dürfen nicht länger als 3 Monate ins Ausland reisen. Sie brauchen dafür eine Erlaubnis von der Bundeswehr. Die Männer dürfen höchstens 45 Jahre alt sein.

Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar wieder. Es gibt keinen Spannungsfall oder Verteidigungsfall.

Rath sagt: Die Regel gilt für viele Situationen im Alltag. Zum Beispiel:

  • ein Auslandssemester
  • ein Sabbatical
  • eine lange Arbeit im Ausland.

Dann braucht man eine Erlaubnis. Die Regel ist neu. Die Regel ist noch nicht bekannt. Und die Regel war kein Thema in der Politik. Es ging um eine neue Wehrpflicht.

Rath sagt: Die Regel gibt es schon lange. Die Regel steht seit vielen Jahren im Gesetz. Aber seit 2011 gibt es keine Wehrpflicht mehr. Deshalb hat man die Regel nicht mehr benutzt. Jetzt gibt es die Regel wieder im Alltag. Aber es gibt keine Wehrpflicht. Das heißt: Die Männer müssen nicht zum Wehrdienst gehen. Deshalb ist die Regel im Moment nicht wichtig.

Aber wie macht man das genau? Das ist noch nicht klar. Die Zeitung VORWÄRTS sagt: Das Verteidigungsministerium will klar machen: Der Wehrdienst ist freiwillig. Dann darf man ins Ausland reisen. Man muss keinen Antrag machen. Aber vielleicht macht man den Antrag trotzdem. Dann weiß der Staat: Wer ist im Ausland? Und wer ist in Deutschland?

Dieser Text ist mithilfe des deutschen Anbieters SUMM AI in Leichte Sprache übersetzt worden. Mehr erfahren...
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Anmerkung der Redaktion

ist Jurist. Das heißt: Er hat Recht studiert. Christian Rath hat auch eine Doktorarbeit gemacht. Christian Rath arbeitet bei verschiedenen Zeitungen.

Zum Beispiel:

  • bei der TAZ
  • beim SPD-Magazin VORWÄRTS.

Er schreibt über Recht und Politik. Und er ist der Chef von einem Blog über Recht. Der Blog heißt: LEGAL ONLINE TRIBUTE. Christian Rath schreibt für verschiedene Zeitungen. Er schreibt über die Arbeit von den obersten Gerichten in Deutschland und Europa. Von 2012 bis 2021 war Christian Rath stellvertretendes Mitglied vom Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg. Das heißt: Er hat dort mitgearbeitet. Seit 1996 ist Christian Rath Mitglied von der Justizpressekonferenz Karlsruhe. Das ist eine Arbeitsgruppe für Journalisten und Journalistinnen. Die Journalisten und Journalistinnen schreiben über Gerichte und Recht.
2016 wurde Christian Rath in den Vorstand von der Arbeitsgruppe gewählt.
2008 hat Christian Rath einen Preis bekommen.
Der Preis heißt: Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins. Christian Rath hat ein Buch geschrieben. Das Buch heißt: Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts. Das Buch ist aus dem Jahr 2013. Christian Rath hat an 2 Universitäten studiert:

  • an der FU Berlin
  • in Freiburg im Breisgau.

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Die SPD ist eine Partei. Die SPD hat eine Zeitung. Die Zeitung heißt: VORWÄRTS. Die Zeitung gibt es seit 1876. Wilhelm Liebknecht und Wilhelm Hasenclever haben die Zeitung gemacht. Die Zeitung gab es bis 1933. Dann musste die Zeitung ins Exil. Das heißt: Die Zeitung musste in ein anderes Land gehen. Seit 1949 gibt es die Zeitung wieder. In den 90er Jahren haben viele Menschen die Zeitung gelesen. Jetzt lesen weniger Menschen die Zeitung. Die Zeitung gibt es 6 Mal im Jahr. Im Jahr 2024 hat die Zeitung 336.687 Zeitungen gemacht. Das sagt die Zeitung selbst. Es gibt auch eine Internetseite von der Zeitung. Die Internetseite heißt:
VORWAERTS.DE
Im Juni 2023 waren 105.800 Menschen auf der Internetseite.

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Originalartikel
Längere Reisen nur mit Genehmigung der Bundeswehr? Darum geht es
VORWÄRTSChristian Rath
07.04.2026 · 3 Minuten · Deutsch
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