Perspektive

zur Debatte vom 04. März 2026
Sind Klimaklagen legitim, um Politik und Wirtschaft zu mehr Klimaschutz zu verpflichten?
Hintergrund

Wann haben Klimaklagen Erfolg?

Die Perspektive in 30 Sekunden

Aktuell versucht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) durch eine sogenannte Klimaklage ein Verbot für die Herstellung von Verbrennermotoren gegen BMW und Mercedes-Benz durchzusetzen. In einem Artikel des Wochenmagazins STERN wird zusammengefasst, wann solche Klagen in der Vergangenheit bereits Erfolg hatten und was rechtlich für Klimaklagen gilt. Der Artikel bezieht sich unter anderem auch auf Aussagen des Rechtsanwalts und Umweltexperten .

Klimaklagen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen und werden auf unterschiedliche Weise geführt, erklärt Beckmann. Allgemein gelte, dass Umweltverbände und Privatpersonen dabei versuchen, Klimaschutzmaßnahmen durch Gerichtsurteile zu erzwingen – sowohl gegenüber Staaten als auch gegenüber Unternehmen.

Eine zentrale Grundlage für diese Verfahren ist in Deutschland laut Beckmann der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Das Gericht verpflichtete dabei den Bundestag, strengere Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen. Begründet wurde das damit, dass durch einen zu starken Klimawandel in der Zukunft Freiheitsrechte in Gefahr sein könnten, erklärt der STERN. Das Klimaschutzgesetz musste daraufhin nachgebessert werden.

Andere Verfahren scheiterten aber auch, wie das Magazin berichtet: Ein Bauer aus Peru verklagte demnach den Energiekonzern RWE wegen möglicher Klimaschäden an seinem Eigentum. Die Klage wurde in diesem Fall abgewiesen, da die Bedrohung nicht konkret genug war. Das Gericht habe jedoch klargestellt, dass grundsätzlich auch Betroffene aus dem Ausland in Deutschland Klimaklagen vor das Gericht bringen dürfen.

Auch international nehmen Klimaklagen laut der STERN- zu. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied demnach in einem wegweisenden Urteil 2024, dass Staaten grundsätzlich verpflichtet sind, gegen den Klimawandel vorzugehen. Laut einem Gerichtsurteil in den Niederlanden gegen den Ölkonzern Shell müssen außerdem auch Unternehmen zur Begrenzung ihrer CO₂-Emissionen beitragen. Konkrete Reduktionsziele können Gerichte demzufolge jedoch nicht festlegen.

Anmerkung der Redaktion

ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Umwelt- und Planungsrecht an der Universität Münster. Er studierte Rechtswissenschaften in Münster und promovierte 1987 zum Thema „Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz im raumbedeutsamen Umweltrecht“. Bis 1989 leitete er als Geschäftsführer das Zentralinstitut für Raumplanung, das Ministerien im Bau-, Umwelt- und Planungsrecht berät. Danach war er bis 2020 Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Kanzlei Baumeister in Münster, deren Einordnung als Topkanzlei auf dem Gebiet Umwelt- und Planungsrecht er maßgeblich vorantrieb. In der WIRTSCHAFTSWOCHE erreichte er 2020 den zweiten Platz der besten Umweltanwälte. Außerdem ist er unter anderem Mitglied in Beiräten von Zeitschriften mit Verbindung zu seinem Fachgebiet wie der EurUP, AbfallR und ZfB. Beckmann hat bereits über 275 Beiträge zu Umwelt-, Planungs-, Klima-, Bau- und Bergrecht in Fachzeitschriften und Handbüchern veröffentlicht.

Der STERN ist ein Wochenmagazin mit Sitz in Hamburg. Das Magazin hat seit seiner Gründung durch den bekannten Journalisten Henri Nannen im Jahr 1948 die deutsche Medienlandschaft maßgeblich geprägt. In der politischen Grundausrichtung beschreibt das Goethe-Institut den STERN als „tendenziell eher links“. Das Magazin beleuchtet politische und gesellschaftliche Themen, bietet klassische Reportagen und porträtiert Prominente. Ein besonderer Fokus liegt auf Fotografie. Der STERN hat bereits mehrmals Rügen des Deutschen Presserats erhalten. Ein Meilenstein in der deutschen Debattenkultur war die STERN-Titelgeschichte „Wir haben abgetrieben!“ im Jahr 1971, in der sich zahlreiche Frauen öffentlich zur Abtreibung bekannten, was den Anstoß zur Reform des § 218 gab. 1983 kam es zum Skandal, nachdem der STERN vermeintliche Auszüge aus den Tagebüchern Adolf Hitlers veröffentlicht hatte, die sich als Fälschung herausstellten. Viele sehen darin einen bedeutenden Einschnitt in die Glaubwürdigkeit des Magazins. Die Plattform ÜBERMEDIEN, die sich auf Meta-Ebene mit deutschen Medien auseinandersetzt, skizziert den STERN als „Zentralorgan der sozialliberalen Siebzigerjahre“, das über die Zeit zunehmend an Bedeutung und Aussagekraft verloren hat. „Wirtschaftsfreundliches Grundgerüst, grüner Lifestyle, ein bisschen Verträumtheit, ein bisschen Eskapismus, aber doch auch das eine oder andere edgy Thema“, finde man im STERN. Das Magazin gehört zum Verlag GRUNER + JAHR, der zur Mediengruppe RTL Deutschland gehört, an dem der Medienkonzern Bertelsmann einen Großteil der Anteile hält. Zu RTL gehören unter anderem die Marken RTL, VOX, CAPITAL und NTV. Der Webauftritt vom STERN hatte im März 2026 25,9 Millionen Besuche zu verzeichnen (Quelle: Similarweb). Die verkaufte Auflage lag im vierten Quartal 2025 bei rund 264.000 Exemplaren (IVW) und ist damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Chefredakteur des STERNS ist .

Originalartikel
Wann haben Klimaklagen Erfolg?
STERNMartin Beckmann
02.03.2026 · 4 Minuten · Deutsch
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