Perspektive
zur Debatte vom 27. Januar 2026Sollte das Recht auf Teilzeit eingeschränkt werden?
Wie es um die Teilzeit in Deutschland steht
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In Deutschland ist ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit gesetzlich verankert, berichtet die Redaktion. Wer in Vollzeit arbeitet, kann also eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen. Im Artikel werden zwei Bedingungen für den Anspruch genannt: Das Arbeitsverhältnis muss mehr als sechs Monate bestanden haben und der Arbeitgeber muss mehr als 15 Arbeitnehmer:innen beschäftigen. Unter bestimmten Bedingungen könne der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit allerdings ablehnen.
Laut dem Statistischen Bundesamt hat Deutschland eine der höchsten Teilzeitquoten in der EU, so die Redaktion. Im dritten Quartal 2025 habe diese Quote nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit 40,1 Prozent den höchsten Wert erreicht. Ein Großteil der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen, erklärt die Redaktion. Im Jahr 2024 seien etwa 49 Prozent der Frauen teilzeitbeschäftigt gewesen – also fast jede zweite Frau.
Für den Anstieg an Teilzeitangestellten gibt es laut der Redaktion mehrere Gründe. Zum einen seien viele Arbeitsplätze in Branchen geschaffen worden, in denen oft in Teilzeit gearbeitet wird. Dazu gehört laut dem IAB etwa das Gesundheits- und Sozialwesen. Im Vergleich dazu seien viele Vollzeitarbeitsstellen weggefallen – etwa in der Industrie. Ein weiterer Faktor sei die steigende Beteiligung von Frauen und älteren Menschen am Arbeitsmarkt, welche laut dem Artikel oft in Teilzeit arbeiten.
Anmerkung der Redaktion
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