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Perspektive

zur Debatte vom 01. September 2021
🗳 Sollten straffällige Asylsuchende konsequent abgeschoben werden?
ARGUMENTE AUS DEN MEDIEN

Wir dürfen Straftäter:innen nicht in Länder abschieben, wo ihr Leben in Gefahr ist

Die Perspektive in 30 Sekunden

In einem Kommentar für das Nachrichtenportal T-ONLINE erklärt Lamya Kaddor, warum eine Abschiebung in unsichere Länder auch im Fall von Straftäter:innen nicht stattfinden sollte. Es gibt andere Wege, findet die Islamwissenschaftlerin.

Deutschland ist ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat, betont sie. Ein Land, das glaubhaft gegen die Todesstrafe eintritt, könne Menschen als Reaktion auf eine Straftat nicht in einem anderen Land einer Tötung aussetzen. Ihrer Meinung nach müsse die deutsche Außenpolitik stattdessen mithelfen, die Lage in den unsicheren Ländern zu regeln. Dann könnten Geflüchtete zurückkehren und andere abgeschoben werden. „Gefährder:innen, die sich nicht abschieben lassen, müssen aus dem Verkehr gezogen oder engmaschig überwacht und das Personal in den Sicherheitsbehörden dafür aufgestockt werden“, schlägt sie vor. Dabei beruft sie sich auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes von Juli 2020, wonach islamistische Gefährder grundsätzlich vor ihrer Abschiebung in normalen Gefängnissen untergebracht werden können.

Natürlich koste ein solches Vorgehen Steuergeld. „Einen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat gibt es nun mal nicht umsonst“, schreibt sie. Ihr Fazit: „Er kostet Geld und Anstrengung. Aber wenn er funktioniert, profitieren wir am Ende des Tages alle davon.“

Anmerkung der Redaktion

Lamya Kaddor ist Islamwissenschaftlerin, Religionspädagogin, Publizistin und Gründerin des Liberal-Islamischen Bunds e.V. (LIB), der sich für eine liberale Auslegung des Islams einsetzt. Sie ist außerdem Kandidatin der Grünen für den Bundestag im Wahlkreis Duisburg I.

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Originalartikel
Warum Deutschland keine Straftäter nach Syrien abschieben sollte
T-ONLINELamya Kaddor
10.12.2020 · 4 Minuten · deutsch
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