Perspektive
zur Debatte vom 01. September 2021
🗳 Sollten Staatstrojaner verboten werden? ARGUMENTE AUS DEN MEDIEN
Die Hürden für den Staatstrojaner sind zu niedrig
Die Perspektive in 30 Sekunden
„Gefährlich für den Rechtsstaat“ sei das neue Bundespolizeigesetz, das den Staatstrojaner einführt, warnt Hauptstadt-Korrespondent Markus Decker im REDAKTIONSNETZWERK DEUTSCHLAND. Denn die Hürden für den Staat, die Kommunikation auf Smartphones und anderen Geräten zu überwachen, fallen dabei zu niedrig aus, findet er.
So lasse das Gesetz „viel zu viel Interpretationsspielraum“. Um das zu veranschaulichen, zitiert Decker aus dem Bundespolizeigesetz: Demnach rechtfertige die „Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sache von bedeutendem Wert“ den Einsatz der Spähsoftware.
Das Gesetz mache es den Sicherheitsbehörden also zu einfach, einen Staatstrojaner einzusetzen. Zudem könne der Präsident der Bundespolizei eine Überwachung „bei Gefahr in Vollzug“ erstmal ganz ohne richterliche Erlaubnis anordnen, bemängelt Decker. Nach dem Gesetz reiche es aus, wenn er erst danach eine:n Richter:in frage.
Anmerkung der Redaktion
Markus Decker ist Korrespondent im Hauptstadtbüro des REDAKTIONSNETZWERKS DEUTSCHLAND (RND). Außerdem ist er Autor der Bücher „Zweite Heimat. Westdeutschte im Osten“ (2014), „Was ich dir immer schon mal sagen wollte. Ost-West-Gespräche“ (2015) und „Ostfrauen verändern die Bundesrepublik“ (2019). Auf X (zuvor Twitter) äußert sich Decker (@BerlinerNotizen) zum tagesaktuellen Geschehen in Deutschland. Er hat Politikwissenschaft, Soziologie und Romanistik in Münster und Marburg studiert. Bevor Decker zum RND kam, war er unter anderem für die MITTELDEUTSCHE ZEITUNG, den KÖLNER STADTANZEIGER, die BERLINER ZEITUNG und die FRANKFURTER RUNDSCHAU tätig. 2006 ist er mit dem Journalistenpreis Münsterland für einen autobiografischen Text über seine Heimatstadt ausgezeichnet worden.
Das REDAKTIONSNETZWERK DEUTSCHLAND (RND) ist eine 2013 gegründete überregionale Nachrichtenplattform der Madsack-Mediengruppe mit Hauptsitz in Hannover. Die Chefredaktion haben Sven Oliver Clausen und Eva Quadbeck inne. Das RND ist das Ergebnis von Umstrukturierungen und Sparmaßnahmen bei Lokalmedien. Dabei beliefert das RND mehr als 125 Medienmarken, darunter vor allem Regionalzeitungen, mit überregionalen Inhalten, während die Medien ihre regionalen Inhalte überwiegend eigenständig erstellen. Dazu zählen einerseits Titel von Madsack, wie etwa die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG, die HANNOVERSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG und die MÄRKISCHE ALLGEMEINE ZEITUNG, zusätzlich aber auch Partnermedien wie der KÖLNER STADTANZEIGER, die NEUE WESTFÄLISCHE und die WESTDEUTSCHE ZEITUNG. Eigenen Angaben zufolge erreichen die Medien des RND damit eine Gesamtreichweite von 7,2 Leser:innen (Stand 2025). Laut der Plattform Similarweb hatte der Webauftritt des RND im Februar 2026 rund 3,6 Millionen Besuche zu verzeichnen. Größter Einzelaktionär von Madsack ist die ddvg (Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft), die sich vollständig im Besitz der SPD befindet. Diese Beteiligung sorgt regelmäßig für Debatten über möglichen parteipolitischen Einfluss auf Medienunternehmen. Eine große Beteiligung hält außerdem die Tochter des Madsack-Gründers, Sylvia Madsack.
Originalartikel
Staatstrojaner: Eine Gefahr für den Rechtsstaat
REDAKTIONSNETZWERK DEUTSCHLAND (RND)
Markus Decker 10.06.2021 ·
2 Minuten ·
Deutsch
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