Perspektive
zur Debatte vom 18. Januar 2026
Sollte Jugendlichen der Zugang zu Alkohol erschwert werden? Hintergrund
Ab wann Jugendliche in Deutschland Alkohol trinken dürfen
Die Perspektive in 30 Sekunden
Für das Nachrichtenportal T-ONLINE hat Redakteurin Claudia Zehrfeld zusammengetragen, wie der Umgang mit Alkohol für Jugendliche in Deutschland geregelt ist. Dabei beruft sie sich auf das Jugendschutzgesetz. Das regelt unter anderem, ab welchem Alter Teenager Alkohol trinken dürfen.
Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten – dazu zählen Spirituosen oder branntweinhaltige Mischgetränke – ist demnach an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Gleiches gilt für den Konsum. Andere alkoholische Getränke – etwa Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke – dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Wer also als Gewerbetreiber zum Beispiel in einer Disco Alkohol an Jugendliche ausschenkt, könnte mit einem Bußgeld bestraft werden. Die Altersgrenze sinkt jedoch auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von sogenannten Personensorgeberechtigten, also beispielsweise den Eltern, in eine Gaststätte begleitet werden. Eine gesetzliche Regelung für den Konsum von Energydrinks gibt es derzeit nicht, so Zehrfeld. „Das heißt, sie dürfen in Deutschland auch an Kinder und Jugendliche verkauft werden.“
Bei privat ausgerichteten Partys sind laut Zehrfeld auch die Eltern in der Pflicht. „Sie machen sich unter Umständen durch fahrlässiges Handeln strafbar, wenn sie die Regelungen zum Alkoholausschank an Jugendliche missachten und es zu gesundheitlichen Schäden durch den Alkohol kommt“, informiert die Redakteurin.
Anmerkung der Redaktion
Claudia Zehrfeld ist seit 2017 Redakteurin bei T-ONLINE im Ressort Ratgeber. Sie hat in Dortmund und Leeds Angewandte Sprachwissenschaften, Soziologie und Journalistik studiert sowie in Hannover Medien und Musik. Darauf hat sie ein Volontariat bei der AUGSBURGER ALLGMEINEN gemacht und als freie Journalistin für den NDR in der Online-Redaktion geschrieben.
T-ONLINE ist ein deutsches Nachrichtenportal. Es wurde 1995 von der Deutschen Telekom als Onlinedienst gegründet. Seit 2017 entstehen die Inhalte in der Zentralredaktion Berlin unter Chefredakteur Florian Harms, der früher SPIEGEL ONLINE leitete. Neben der Nachrichtenplattform ist T-ONLINE auch Anbieter für E-Mail-Adressen und den Telekom-Kundenservice. Während Kundenservice und E-Mail-Adressen zur Telekom gehören, ist das Nachrichtenportal seit 2015 Teil des Medienunternehmens Ströer, welches die Redaktion umgehend umstrukturierte. Ziel ist es laut dem Branchen-Magazin MEEDIA, die Plattform „vom ehemaligen Beiprodukt zum hochkarätig besetzten Nachrichtenportal“ umzubauen. Heute veröffentlicht T-ONLINE eine Mischung aus redaktionellen und werblichen bzw. Service-Inhalten, Nachrichten, Meinungen und Erklärformaten zum aktuellen Weltgeschehen in verschiedenen Rubriken. Chefredakteur Harms schrieb 2024, T-ONLINE rechne sich „keinem politischen oder weltanschaulichen Lager zu“, sondern wolle die Mitte der Gesellschaft repräsentieren – „natürlich stets auf dem Boden der demokratischen, freiheitlichen und rechtsstaatlichen Grundordnung“. 2020 berichtete MEDIENINSIDER über einen hohen Arbeitsdruck in der Redaktion und kritisierte einen Rückgang weiblicher Führungskräfte. 2023 berichtete BUSINESS INSIDER, dass die Nachrichtenseite zwar ungewöhnlich gewinnbringend sei, viele Beschäftigte aber niedrige Gehälter und fehlende Erhöhungen kritisierten. Die Website von T-ONLINE wurde im März 2026 laut Similarweb 124,4 Millionen Mal aufgerufen. Ein Großteil des Traffics kommt allerdings über den E-Mail-Service von T-ONLINE zustande. T-ONLINE gehört dem Unternehmen Ströer SE & Co. KG aA, das zu 40 % seinen beiden Gründern gehört. Weitere Anteile gehören Investmentgesellschaften und der JP Morgan Chase Bank, einer der größten US-Banken.
Originalartikel
Ab wann dürfen Jugendliche Alkohol trinken?
T-ONLINE
Claudia Zehrfeld 12.09.2022 ·
2 Minuten ·
Deutsch
Die Buzzard-Expert:innen haben diesen Artikel aus über 2.000 Medien für dich recherchiert und zusammengefasst, damit du in kurzer Zeit einen möglichst umfassenden Blick auf das Thema bekommst.
Mehr...
Zum Artikel