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Perspektive

zur Debatte vom 11. Mai 2025
Schützt man die Demokratie, wenn man die AfD verbietet?
Hintergrund

Wie ein Parteiverbotsverfahren abläuft – und warum es so kompliziert ist

Die Perspektive in 30 Sekunden

Bei der BERLINER MORGENPOST legen die Bundespolitikredakteur:innen Theresa Martus und Thorsten Knuf dar, wie ein Parteiverbotsverfahren abläuft – und was es so kompliziert macht. Der Bundestag ist demnach eines von drei Verfassungsorganen, die einen Antrag auf ein Verbotsverfahren stellen können – „die beiden anderen sind der Bundesrat, also die Ländervertretung, und die Bundesregierung selbst“, erläutern Martus und Knuf.

Nach Eingang eines solchen Antrags prüft das Bundesverfassungsgericht zunächst, ob der Antrag zulässig ist und hinreichend begründet ist. Das schließe auch eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten mit ein. „Verfahren gänzlich ohne Aussicht auf Erfolg werden nicht zugelassen“, so Martus und Knuf. Voraussetzung für ein Verbot wäre nicht nur der Nachweis, dass die AfD darauf hinarbeitet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen – sondern auch, dass sie dieses Ziel aggressiv, kämpferisch und mit Chancen auf Umsetzung verfolgt.

Eine entscheidende Informationsquelle für derartige Verfahren sind laut Martus und Knuf unter anderem die Berichte der Verfassungsschutzbehörden. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es demnach zwei Parteiverbote gegeben: eines gegen die nationalsozialistisch geprägte Sozialistische Reichspartei (1952), eines gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (1956). Im Jahr 2003 wiederum stellte das Verfassungsgericht ein von Bundestag und Bundesrat beantragtes Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ein. Mittlerweile gelte ihre Bedeutung auch als zu gering, um ein Verbotsverfahren noch zu rechtfertigen.

Anmerkung der Redaktion

Thorsten Knuf ist Journalist und seit Anfang 2023 Korrespondent für Bundespolitik bei der FUNKE Zentraldirektion in Berlin. Er ist dort Experte für unter anderem die Finanz-, Arbeits- und Sozialpolitik. Zuvor war er bundespolitischer Korrespondent für die STUTTGARTER ZEITUNG und die STUTTGARTER NACHRICHTEN. Knuf hat zuvor viele Jahre für die DuMont-Gruppe aus Brüssel und Berlin berichtet und war Wirtschaftsredakteur bei der BERLINER ZEITUNG. Er hat Sozialwissenschaft in München studiert und dort die Deutschen Journalistenschule besucht.

Theresa Martus ist Korrespondentin für bundespolitische Themen in der FUNKE Zentralredaktion in Berlin. Dort hat sie auch ihr Volontariat absolviert. Martus hat Anglistik und Amerikanistik sowie Soziologie und Journalistik in Freiburg, Dublin und Leipzig studiert. Seit 2017 arbeitet sie als Korrespondentin für bundespolitische Themen und beschäftigt sich hauptsächlich mit Klimapolitik und den Grünen.

Die BERLINER MORGENPOST ist eine deutsche Tageszeitung aus Berlin. Sie gehört zur FUNKE Mediengruppe, die verkaufte Auflage lag im zweiten Quartal 2025 laut IVW bei rund 32.000 Exemplaren. Leopold Ullstein hat die Zeitung 1898 gegründet und verlegt, bis sie 1959 vom Axel-Springer-Verlag und 2014 schließlich von der Funke Mediengruppe gekauft wurde. Seit der überraschenden Absetzung von Christine Richter im Jahr 2023 fungiert der Journalist Gilbert Schomaker stellvertretend als Chefredakteur und Peter Schink als leitender Chefredakteur. Unter Richter wurde die MORGENPOST zu einer konservativeren Gegenstimme des eher liberalen Berliner TAGESSPIEGELS. Die BERLINER MORGENPOST finanziert sich über ein Abo-Modell und Anzeigen.

Originalartikel
AfD auf dem Vormarsch: Warum ein Parteiverbot so kompliziert ist
BERLINER MORGENPOSTThorsten KnufTheresa Martus
30.01.2025 · 4 Minuten · Deutsch
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