Debatte
Schützt man die Demokratie, wenn man die AfD verbietet?
Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dagegen hat die AfD geklagt. Bis Gerichte darüber entscheiden, wird die Einstufung zwar erst einmal ausgesetzt. Die Entscheidung hat aber bereits zu neuen Diskussionen darüber geführt, wie man mit der
Im Kern geht es dabei vor allem um ein mögliches Parteienverbot. Ein Parteienverbot kann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden – auf Antrag von
Andere – vor allem im linken politischen und medialen Spektrum – sind davon überzeugt, dass die AfD eine Bedrohung für die demokratischen Institutionen darstellt, zum Beispiel für unabhängige Gerichte. Die
Arbeitsblätter von Klett:
Arbeitsblatt: Schützt man die Demokratie, wenn man die AfD verbietet? (Textdokument)
Arbeitsblatt: Schützt man die Demokratie, wenn man die AfD verbietet? (editierbares PDF)
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Thorsten Knuf
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