Perspektive
zur Debatte vom 01. September 2021🗳 Sollten Staatstrojaner verboten werden?
Polizeigewerkschaft: „Straftaten verhindern, bevor sie geschehen“
Die Perspektive in 30 Sekunden
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG),
Um die deutlich zu machen, wie wichtig Staatstrojaner für die praktische Polizeiarbeit sind, skizziert Teggatz den Fall einer möglichen Kindesentführung: Ein nigerianischer Staatsangehöriger steht gemeinsam mit einem acht Monate altem Kind am Flughafen kurz vor dem Abflug. Eine Überprüfung der Personalien in den Fahndungssystemen ergibt, dass er wegen Kindesentführung bereits aktenkundig ist. „Allein aus diesen Fakten lässt sich kein Straftatverdacht begründen“, führt Teggatz aus. Dennoch bestehe die Gefahr, dass der Mann ohne Einwilligung der Kindsmutter das Kind ins Ausland verbringen möchte.
Um im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr dennoch die Möglichkeit zu haben, den Laptop und das Smartphone zu untersuchen – beispielsweise um die Kindesmutter erreichen zu können oder Hinweise zu finden, die einen konkreten Straftatverdacht begründen –, sei die Befugnis einer Online-Durchsuchung dringend erforderlich. Dafür sei es notwendig, dass Staatstrojaner eingesetzt werden können. „Es geht schlichtweg darum, Straftaten und deren fatale Folgen für die Opfer zu verhindern, bevor sie geschehen“, so Teggatz.
Anmerkung der Redaktion
Zur Einordnung:
Die von der Polizeigewerkschaft verfasste Stellungnahme wurde am 22. März 2021 im Ausschuss für Inneres und Heimat debattiert. Der Ausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages. Er kümmert sich um alle Belange der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes, für die kein anderer Fachausschuss des Parlaments zuständig ist. Neben der parlamentarischen Kontrolle des Bundesministeriums des Innern und dessen nachgeordneter Bundesbehörden bereitet er auch wichtige Gesetzesvorhaben vor. Außerdem führt er Anhörungen durch, um Wissen von Sachverständigen einzuholen.
Heiko Teggatz