Perspektive

zur Debatte vom 01. September 2021
🗳 Sollten Staatstrojaner verboten werden?
ARGUMENTE AUS DEN MEDIEN

Staatstrojaner sind legitim: Der Staat darf nicht wehrlos sein

Die Perspektive in 30 Sekunden

Über Monate haben erst die Ministerien, dann die Regierungsfraktionen über ein Bundespolizeigesetz verhandelt, das den Einsatz von Staatstrojanern erlaubt. Dabei wurde die Abstimmung des Gesetzes mehrmals verschoben. Bereits im Oktober hat in der FAZ Stellung bezogen und sich für den Einsatz von Staatstrojanern ausgesprochen.

Der Staat müsse nicht über die gleichen Mittel verfügen wie seine Feinde, legt der Rechtsexperte in seinem Kommentar dar. „Er muss aber die nötigen Instrumente haben, um Gefahren abzuwehren und Straftäter zu ermitteln.“ Wenn ihm ganze Bereiche und Mitteilungsformen im Netz verschlossen blieben, ob aus technischen oder rechtlichen Gründen, so sei das eine Herausforderung.

Man könnte das hinnehmen, wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg steht oder die potentiellen Eingriffe in Grundrechte als unangemessen erscheinen, räumt Müller ein. „Wenn sich aber wesentliche Teile der Kommunikation von Staatsfeinden und Schwerverbrechern der Kenntnis des Staates entziehen, macht der sich wehrlos.“

Anmerkung der Redaktion

ist Jurist, Journalist und seit 1998 Redakteur bei der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG (FAZ), wo er zu rechtspolitischen Themen und Innenpolitik schreibt. Seit 2012 ist Müller zudem verantwortlicher Redakteur für die Rubrik „Zeitgeschehen“. Zusätzlich veröffentlicht er seit 2017 das Digital-Format „FAZ Einspruch“, das Rechtsthemen behandelt. In verschiedenen Beiträgen wendet sich Müller gegen die Eheöffnung und ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Außerdem hält er die Einräumung der doppelten Staatsangehörigkeit für eine „Politik, der jedes Gefühl für Staat und Nation, für Sinn und Form völlig abgeht“. Müller hat in Münster Rechtswissenschaften und Geschichte im Grundstudium studiert. Nach seinem juristischen Staatsexamen hat er im Bereich Jura über den Zwei-Plus-Vier-Vertrag und das Selbstbestimmungsrecht der Völker promoviert. Nach seinem zweiten Staatsexamen 1998 kam er zur FAZ und begann seine journalistische Karriere. Nach dem Entschluss des Verwaltungsgerichts Berlin am Anfang Juni 2025, das die vom Bundesinnenminister (CSU) angewiesenen Zurückweisungen an der deutschen Grenze rechtswidrig waren, kommentierte Müller, dass die Bundesregierung weiterhin Ernst machen sollte mit dem „übergeordnete Ziel […], dass Flüchtlinge ihren Antrag nicht erst in Deutschland stellen“. Der ehemaliger Richter und Bürgerrechtler sagte in seinem Podcast LAGE DER NATION, dass Müller mit seinem Kommentar den „Boden der Rechtsstaatlichkeit“ verlasse.

Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG (FAZ) ist eine deutsche überregionale Tageszeitung mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist 1949 gegründet worden und wird zu den deutschen Leitmedien gezählt. Die FAZ hat keine Chefredaktion, sondern wird seit ihrer Gründung von einem Herausgebergremium geleitet, bestehend aus , , und . Laut Eigenangabe steht die FAZ „für den Erhalt und die Stärkung der demokratischen Ordnung und der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland“. Die Zeitung gilt als liberalkonservatives Blatt. THE EUROPEAN schreibt über die „drei Gesichter“ der FAZ: Sie habe einen eher konservativen, staatstragenden Politikteil, ein linksliberales Feuilleton und einen liberalen Wirtschaftsteil. Der DEUTSCHLANDFUNK schreibt 2019 über die FAZ: „Seit ihrer Gründung steht die Zeitung für Qualitätsjournalismus, der vor allem von Alpha-Männern verantwortet wird.“ Die verkaufte Auflage der Zeitung lag im vierten Quartal 2025 bei rund 332.000 Exemplaren (IVW) und hat im Vergleich zum vorigen Quartal leicht abgenommen. Die Printauflage der Zeitung ist allerdings seit Jahren rückläufig. Laut Similarweb hatte der Webauftritt der FAZ im März 2026 rund 38,5 Millionen Besuche zu verzeichnen. Die FAZ wird von der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH herausgegeben, die neben der täglich erscheinenden FAZ auch die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) und das Online-Nachrichtenportal FAZ verantwortet. Das Unternehmen ist zu 93,7 Prozent im Besitz der gemeinnützigen FAZIT-Stiftung, die von den Verlegern und Herausgebern der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gegründet wurde. Der verbleibende Anteil wird von den vier Herausgebern gehalten. Diese einzigartige Eigentümerstruktur soll die redaktionelle Unabhängigkeit der Zeitung wahren.

Originalartikel
Geheimdienste brauchen die nötigen Mittel
FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG (FAZ)Reinhard Müller
22.10.2021 · 2 Minuten · Deutsch
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