Debatte
Sollte die verbale sexuelle Belästigung Catcalling strafbar werden?
Ein Schnalzen mit der Zunge, eine anzügliche Bemerkung, womöglich auch eine klare sexuelle Aufforderung – das alles versteht man unter dem Begriff Catcalling. Für die Betroffenen, meist Frauen, ist das nicht nur herabwürdigend, sondern auch bedrohlich. Nur: Strafbar ist das sogenannte Catcalling in Deutschland nicht.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nun einen neuen Versuch unternommen, Catcalling unter Strafe zu stellen. Frauen und Mädchen seien viel zu häufig von sexueller Belästigung betroffen und sollen so verletzt oder eingeschüchtert werden, erklärte Hubig. „Ich finde das schwer erträglich – und viele Frauen mit mir.“ In Frankreich und Portugal kann das Catcalling schon mit einer Geldstrafe geahndet werden, in Spanien gar mit Haft. Doch die Pläne der Justizministerin stoßen auch auf Vorbehalt – unter anderem beim eigenen Koalitionspartner. Die Union verurteilt verbale Belästigungen zwar auch als nicht akzeptables Verhalten, sieht mit Blick auf konkrete Schritte allerdings keinen akuten Handlungsbedarf.
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag und CSU-Abgeordnete Susanne Hierl sagt: „Wichtiger ist ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür, dass solche verbalen Belästigungen schlicht inakzeptabel sind und die soziale Missbilligung solcher Verhaltensweisen.“ Ist das ausreichend? Oder sollte das sogenannte Catcalling strafbar werden?
Arbeitsblätter von Klett:
Arbeitsblatt: Sollte die verbale sexuelle Belästigung Catcalling strafbar werden? (Textdokument)
Arbeitsblatt: Sollte die verbale sexuelle Belästigung Catcalling strafbar werden? (editierbares PDF)
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