Perspektive

zur Debatte vom 16. November 2025
Sollte die verbale sexuelle Belästigung Catcalling strafbar werden?
Hintergrund

Gesetzeslücke im Strafrecht: Was man zu Catcalling wissen muss

Die Perspektive in 30 Sekunden

Verbale und nonverbale sexuelle Belästigung – das sogenannte Catcalling – gilt in einigen EU-Ländern bereits seit Jahren rechtlich als sexuelle Belästigung, die geahndet werden kann. In Deutschland bleibt es meist folgenlos. Die Hintergründe dazu hat der Redakteur für die Nachrichtenplattform REDAKTIONSNETZWERK DEUTSCHLAND (RND) recherchiert.

Unter Catcalling versteht man demnach unerwünschte, sexuell anzügliche Kommentare, Pfiffe oder Gesten in der Öffentlichkeit. Der englische Begriff bedeutet „Katzen-Rufen“ und lehnt sich an die Geräusche zum Locken einer Katze an. „Da sich Catcalling meist an Frauen richtet, gilt es als Form der geschlechtsbezogenen Belästigung und wird von Betroffenen oft als demütigend oder sogar bedrohlich wahrgenommen“, erläutert Primke.

Laut Paragraf 184 im Strafgesetzbuch zählen nur körperliche Übergriffe als sexuelle Belästigung. Verbale Belästigungen, Pfiffe und obszöne Gesten fallen nicht darunter. Auch eine Verurteilung wegen Beleidigung ist laut Primke nur in seltenen Fällen möglich, da anzügliche Bemerkungen allein laut der aktuellen Rechtsprechung keine Beleidigung im juristischen Sinne darstellen. „Nur bei ausdrücklicher Bedrohung oder besonders aufdringlicher, wiederholter Belästigung kann Catcalling auch als Stalking oder Nötigung strafrechtlich verfolgt werden“, so Primke.

In Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien und den Niederlanden gilt das Catcalling als strafbar oder ordnungswidrig. Die Strafen können von einer Geldbuße bis hin zu mehreren Jahren Gefängnis reichen, so Primke. Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Versuche aus der Politik oder von verschiedenen Organisationen, eine Änderung des Strafrechts in Bezug auf Catcalling anzustoßen. Bislang fanden sich dafür aber keine Mehrheiten.

Anmerkung der Redaktion

ist SEO-Redakteur beim REDAKTIONSNETZWERK DEUTSCHLAND (RND). Dabei ist er für die Erstellung, Optimierung und Verwaltung von Online-Inhalten zuständig. Seine Texte sind thematisch breit aufgestellt: Von außenpolitischen Debatten bis hin zu Filmtipps und Aktienkursen ist alles dabei.

Das REDAKTIONSNETZWERK DEUTSCHLAND (RND) ist eine 2013 gegründete überregionale Nachrichtenplattform der Madsack-Mediengruppe mit Hauptsitz in Hannover. Die Chefredaktion haben Sven Clausen und inne. Das RND ist das Ergebnis von Umstrukturierungen und Sparmaßnahmen bei Lokalmedien. Dabei beliefert das RND mehr als 125 Medienmarken, darunter vor allem Regionalzeitungen, mit überregionalen Inhalten, während die Medien ihre regionalen Inhalte überwiegend eigenständig erstellen. Dazu zählen einerseits Titel von Madsack, wie etwa die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG, die HANNOVERSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG und die MÄRKISCHE ALLGEMEINE ZEITUNG, zusätzlich aber auch Partnermedien wie der KÖLNER STADTANZEIGER, die NEUE WESTFÄLISCHE und die WESTDEUTSCHE ZEITUNG. Eigenen Angaben zufolge erreichen die Medien des RND damit eine Gesamtreichweite von 7,2 Leser:innen (Stand 2025). Laut der Plattform Similarweb hatte der Webauftritt des RND im Februar 2026 rund 3,6 Millionen Besuche zu verzeichnen. Größter Einzelaktionär von Madsack ist die ddvg (Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft), die sich vollständig im Besitz der SPD befindet. Diese Beteiligung sorgt regelmäßig für Debatten über möglichen parteipolitischen Einfluss auf Medienunternehmen. Eine große Beteiligung hält außerdem die Tochter des Madsack-Gründers, Sylvia Madsack.

Originalartikel
Gesetzeslücke beim Catcalling: Warum sexuelle Belästigung in Deutschland oft nicht bestraft wird
REDAKTIONSNETZWERK DEUTSCHLAND (RND)Paul Primke
02.09.2025 · 3 Minuten · Deutsch
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