Perspektive

zur Debatte vom 05. Juli 2026
Verdienen Politiker einen besonderen Schutz vor Beleidigungen?
Contra

CDU-Ministerin: „Wir brauchen kein Sonderrecht für Politiker“

Die Perspektive in 30 Sekunden

In der linken TAGESZEITUNG (TAZ) spricht sich Sachsens Justizministerin (CDU) für eine Abschaffung des Paragrafen zur Politikerbeleidigung aus. Im Interview mit dem rechtspolitischen Korrespondenten betont sie: Für Politiker:innen sollte das gleiche Recht gelten wie für andere.

„Politiker sollen genauso gegen Beleidigung geschützt sein wie alle anderen Bürger auch, nicht mehr, aber auch nicht weniger“, fordert Geiert. Sie will also nicht, dass Politiker:innen zukünftig ohne Strafe beleidigt werden dürfen. Allerdings sollten ihrer Meinung nach nicht so viele Äußerungen zur Anzeige gebracht werden. „Als Politiker müssen wir mehr aushalten als andere“, denkt sie. Bei einfachen Beleidigungen wie „Schwachkopf“ stelle sie keinen Strafantrag.

„Ich bin für ein Recht auf Schimpfen – in Grenzen“, stellt Geiert ihre Position dar. Strafbar sollten Aussagen in ihren Augen erst dann sein, wenn eine Person erniedrigt oder die Menschenwürde verletzt wird. Als drastisches Beispiel nennt sie die Grünen-Politikerin Renate Künast, die als „Drecks-Fotze“ beleidigt worden sei. Noch schlimmer seien allerdings Drohungen. „Die halte ich für viel gefährlicher als Beleidigungen“, betont die Justizministerin.

Anmerkung der Redaktion

(CDU) ist Juristin und seit 2024 Landesjustizministerin von Sachsen. Von 2020 bis 2024 war sie stellvertretende Richterin am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Zuvor hat sie unter anderem bei verschiedenen Anwaltskanzleien gearbeitet und war als Professorin für Besonderes Verwaltungsrecht an der HSF Meißen tätig. Geiert hat Rechtswissenschaften und Europäische Integration an der Technischen Universität Dresden studiert.

ist promovierter Jurist und rechtspolitischer Korrespondent bei der TAZ und dem SPD-Magazin VORWÄRTS, sowie der Leiter der Presseschau des Blogs für juristische Themen LEGAL ONLINE TRIBUTE. Zudem schreibt er für diverse Medien über die Arbeit der obersten Bundesgerichte sowie der europäischen Gerichte. Von 2012 bis 2021 war er stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg. Seit 1996 ist Rath Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe, im Jahr 2016 wurde er in den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft gewählt. 2008 wurde er mit dem Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins ausgezeichnet. Außerdem ist er Autor des Buchs „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts” (2013). Rath hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin und in Freiburg im Breisgau absolviert.

Die TAGESZEITUNG (TAZ) ist eine überregionale deutsche Tageszeitung mit Hauptsitz in Berlin. Sie wurde 1978 als alternative, selbstverwaltete Zeitung gegründet – unter anderem vom Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele. Die Zeitung hat sich besonders in ihrer Anfangszeit an Linke, Studierende, Grüne und die Hausbesetzer-Bewegung gerichtet. Erklärtes Ziel der TAZ ist es seither, eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Sie gehört heute zu den zehn größten überregionalen Tageszeitungen in Deutschland, mit einer verkauften Auflage von rund 33.000 Exemplaren (3/2025, IVW). Seit Oktober 2025 erscheint die TAZ unter der Woche nur noch digital, lediglich die Wochenendausgabe wird noch gedruckt. Die Webseite der TAZ verzeichnete im März 2026 17,2 Millionen Zugriffe monatlich (Quelle: Similarweb). Das Goethe-Institut verortet die TAZ als „grün-linkes“ Blatt und betont besonders die oft sehr kritische Berichterstattung der Zeitung. Die TAZ hat sich online gegen Bezahlschranken entschieden und gibt Lesenden auf ihrer Website freiwillig die Option, zu zahlen. Außerdem bietet sie ein reguläres Abonnement mit drei unterschiedlichen Preisstufen in einem sogenannten „Soli-Preis-System“ an, bei dem Abonnent:innen selbst entscheiden können, wie viel sie zahlen. 1980 beschloss die Belegschaft der TAZ die erste Frauenquote Deutschlands (52 Prozent aller Planstellen in jedem Bereich). 2014 wurde die TAZ zu einer Entschädigungszahlung dafür verurteilt, dass sie eine Volontariatsstelle nur für Frauen ausgeschrieben hatte und männliche Bewerber damit laut Urteil diskriminierte. Die TAZ hat neben einigen journalistischen Preisen auch mehrere Rügen des Presserats erhalten. Sie wird seit 1992 genossenschaftlich herausgegeben, um unabhängig von großen Medienunternehmen zu bleiben. Jährlich findet eine Generalversammlung statt, an der jedes der zuletzt über 25.000 Mitglieder teilnehmen kann. Die Chefredaktion teilen sich , und Katrin Gottschalk.

Originalartikel
„Wir brauchen kein Sonderrecht für Politiker“
DIE TAGESZEITUNG (TAZ)Constanze GeiertChristian Rath
10.06.2026 · 3 Minuten · Deutsch
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