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Klett & Buzzard: Debatte des Monats

Schützt man die Demokratie, wenn man die AfD verbietet?

Debatte - 11.05.2025 | 6 Perspektiven

Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dagegen hat die AfD geklagt. Bis Gerichte darüber entscheiden, wird die Einstufung zwar erst einmal ausgesetzt. Die Entscheidung hat aber bereits zu neuen Diskussionen darüber geführt, wie man mit der Partei umgehen sollte.

Im Kern geht es dabei vor allem um ein mögliches Parteienverbot. Ein Parteienverbot kann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden – auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Zwar gab es bereits Pläne für ein Verbotsverfahren, diese Pläne fanden bislang aber keine Mehrheit. Denn ein Verbotsfahren könnte sich über Jahre hinziehen, zudem sind die Erfolgsaussichten unklar. Am Ende, so die Befürchtung, könnte die AfD sogar davon profitieren, indem sie sich als Opfer darstellt. Bereits jetzt ist die AfD in Deutschland zweitstärkste politische Kraft. Bei der Bundestagswahl stimmten 20,8 Prozent für sie, das sind rund zehn Millionen Menschen.

Andere – vor allem im linken politischen und medialen Spektrum – sind davon überzeugt, dass die AfD eine Bedrohung für die demokratischen Institutionen darstellt, zum Beispiel für unabhängige Gerichte. Die Demokratie müsse wehrhaft sein und sich davor schützen. Aber schützt man die Demokratie wirklich, wenn man die AfD verbietet?

Arbeitsblätter von Klett:
Arbeitsblatt: Schützt man die Demokratie, wenn man die AfD verbietet? (Textdokument)

Arbeitsblatt: Schützt man die Demokratie, wenn man die AfD verbietet? (editierbares PDF)

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